Guter Datenschutz sichert Ihre Firma
Die DS-GVO als WettbewerbsvorteilDatenschutz
und IT Sicherheit
Unsere Leistung:
Externer Datenschutzbeauftragter
Firmen, die einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen müssen oder wollen, haben oft nicht die Kapazitäten, dies intern zu lösen. Denn eine interne Lösung und stellt viele kleinere Firmen (KMU) sowohl finanziell als auch personell vor große Probleme. In diesem Fall unterstützen wir Unternehmen als „Externer Datenschutzbeauftragter“.
Neben der Pflicht zur Bestellung eines DSB bietet die Integration des Datenschutzes und der Datensicherheit auch weitere Vorteile. So schafft ein Datenschutzbeauftragter Vertrauen bei Kunden, Partnern und Dienstleistern. Eine Investition in den Datenschutz ist damit mehr als die Absicherung möglicher Risiken, sondern zugleich eine notwendige und sinnvolle Investition in die Reputation des Unternehmens.
Mit unseren Erfahrungen aus der Organisationsberatung für KMU und unserem Fachwissen im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und DSGVO bieten wir eine umfassende Betreuung und Unterstützung.
So können wir Sie unterstützen
Wir bieten Workshops und Schulungen, die Ihre Mitarbeiter für die Themen Datenschutz und Datensicherheit sensibilisieren
Wir arbeiten als „Externer Datenschutzbeauftragter“ auch für Ihr Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Integration der DSGVO- Anforderungen in Ihr Unternehmen
Wir halten Ihr Datenschutzmanagement aktuell
Wir beraten Sie zum Thema IT- Grundschutz für KMU
Wir sind akkreditiert für verschiedene Förderprogramme
Wir erhöhen die Sicherheit Ihres Unternehmens
Wir unterstützten Sie vor Ort in Rheinbach, Bonn und im Rhein- Sieg- Kreis, wie auch im übrigen NRW – und online deutschlandweit
„Klarheit im Dschungel der DSGVO – und mehr Sicherheit für Ihre Daten“
Sie haben Die Taschenlampe –
Wir haben die Fachkompetenz
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen stellen neben den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes vor allem die Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung Regeln auf. Diese gilt seit Mai 2018 unmittelbar und ersetzt/ergänzt zum Teil die bisher geltenden Vorschriften.
Viele Unternehmen stehen vor den Herausforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG): Alle Datenverarbeitungen müssen gesetzeskonform organisiert, durchgeführt und protokolliert werden, formale Pflichten müssen erfüllt und zugleich die technische Umsetzung gewährleistet werden. Mitarbeiter sind zu schulen und zu kontrollieren.
Häufige Fragen sind dabei: Welche Handlungspflichten bestehen aktuell? Welche Änderungen bringt dieDS-GVO? Wie sind die Anforderungen richtig und praktikabel umsetzbar?
Wir beraten Sie dazu gern!